Gemeinde Heiligkreuzsteinach

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Während der Sprechstunden ist die Anwesenheit der Bürgermeisterin wegen evtl. Termine außer Haus nicht gewährleistet. Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin.

 

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Die Wasserversorgung der Gemeinde Heiligkreuzsteinach

Mitteilung des Wassermeisters

 

Aufhebung der Chlorung des Trinkwassers im Ortsteil Eiterbach
Aufhebung Chlorung.pdf
PDF-Dokument [405.3 KB]
Wasserversorgung im OT Eiterbach, Chlorung Stand 01.02.2022
Wasserversorgung im OT Eiterbach, Stand [...]
PDF-Dokument [437.4 KB]
Aufhebung der Chlorung zum 16. Juli 2021
Aufhebung der Chlorung zum 16.07.2021.pd[...]
PDF-Dokument [179.1 KB]
Aufhebung des Abkochgebotes zum 08. Juli 2021
Aufhebung des Abkochgebotes am 08. Juli [...]
PDF-Dokument [267.0 KB]
Pressemitteilung Landratsamt - Wasserrechtsamt informiert: Brunnen und Motorpumpen müssen genehmigt werden
Brunnen und Motorpumpen müssen genehmigt[...]
PDF-Dokument [128.1 KB]

Trinkwasserversorgung in Heiligkreuzsteinach

 

Informationen zur Wasserhärte

 

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

 

Aufgrund von notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen am Trinkwasserversorgungsnetz der Gemeinde Heiligkreuzsteinach ist es notwendig, Trinkwasser des Zweckverbandes Gruppenwasserversorgung Eichelberg zum Eigenwasser beizumischen.

Durch die unterschiedliche Beimischung des Wassers des Zweckverbandes Gruppenwasserversorgung Eichelberg zum Eigenwasser kann derzeit keine genaue Aussage zum Härtebereich (dH) getroffen werden. Bei einer hohen Beimischung von Wasser des Zweckverbandes Gruppenwasserversorgung Eichelberg kann der Härtebereich 2-3 (17,3 dH) betragen.

 

Wir bitten um Beachtung.

 

Ihre Gemeindeverwaltung

 

 

Wasserentnahme aus öffentlichen Gewässern

 

Liebe Anlieger an der Steinach und des Eiterbachs,

 

gerade jetzt wieder in den Sommermonaten greifen Bürger zur Pumpe, um mit dem Wasser von Steinach und Eiterbach oder deren Zuläufen ihre Grundstücke zu bewässern.

 

In Heiligkreuzsteinach verschärft sich die Situation noch dadurch, dass die Fischteiche in der Au auf den Durchfluss von genügend Frischwasser dringend angewiesen sind.

 

Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass die Wasserentnahme aus Bächen mittels Pumpen nicht erlaubt ist.

 

Wir bitten Sie deshalb sehr eindringlich auf die Ausübung des Gemeingebrauchs und des Anliegergebrauchs zu verzichten, bzw. das Entnehmen von Wasser aus der Steinach und dem Eiterbach zu unterlassen, da wir ansonsten als Ortspolizeibehörde gemäß § 28 Absatz 2 Wassergesetz eine entsprechende Rechtsverordnung erlassen müssten.

 

Die Gemeindeverwaltung

 

 Information zum Trinkwasser in Eiterbach

Die bestehende Chlorung des Trinkwassers bleibt weiterhin bestehen, bis durch mehrere bakterielle Wasseruntersuchungen des Rohwassers keine Verunreinigungen mehr festgestellt werden. Für etwaige Rückfragen stehen Ihnen Herr Heiko Ehrhard, Handy: 0176 - 20124990 oder im Bauhof in der Zeit von 9.00 Uhr bis 9.30 Uhr unter 06220/1525 sowie die Gemeindeverwaltung unter 06220 / 922016 gerne zur Verfügung.

 

Die Gemeindeverwaltung

Informationen zum Abkochgebot und Chlorung des Trinkwassers in Eiterbach bis zum 21. August 2019
Informationen zum Abkochgebot und Chloru[...]
PDF-Dokument [181.4 KB]
Trinkwasseranalyse 2018- Zweckverband Gruppenwasserversorgung Eichelberg
ZV-Eichelberg_Info_TW-Analyse2018.pdf
PDF-Dokument [2.8 MB]

Trinkwasserversorgung in Heiligkreuzsteinach

- Gemeindeeigenen Altwiesenquelle ist wieder in Betrieb -

 

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

 

nach Mitteilung unseres stellvertretenden Wassermeisters hat die Schüttung der gemeindeeigenen Altwiesenquelle wieder eingesetzt. Derzeit ist im Regelbetrieb überwiegend Wasser aus der Altwiesenquelle mit einer geringfügen Zusetzung von Eichelbergwasser.

Dies bedeutet einen derzeitigen Härtebereich 1 ca. 1°-7° dH (Deutsche Härtegrade).

 

Ihre Gemeindeverwaltung

 

Die Versorgung der Gemeinde Heiligkreuzsteinach mit Trinkwasser wird einerseits durch Wasser aus gemeindeeigenen Quellen sichergestellt, das sind die Altwiesenquelle, die Linsengrundquelle und die Kaltenbrunnenquelle !

 

Das gemeindeeigene Quellwasser hat 1-2 °dH (Deutsche Härtegrade).

 

Härtebereich 1

Härtebereich 2

Härtebereich 3

Härtebereich 4

Weich

Mittel

Hart

Sehr Hart

1°-7°

Deutsche Härtegrade

 

8°-14°

Deutsche Härtegrade

15°-21°

Deutsche Härtegrade

22° und mehr

Deutsche Härtegrade

 

Andererseits bezieht die Gemeinde Heiligkreuzsteinach Wasser vom Zweckverband Guppenwasserversorgung Eichelberg für Gemeindebereiche und Ortsteile, die aufgrund der geographischen Lage nicht mit gemeindeeigenem Trinkwasser versorgt werden  können, das sind die Bereiche
Schafhof, Sändel, Silberne Bergstraße, Haumühle,

und die Ortsteile Vorderheubach, Hinterheubach, Lampenhain, Bärsbach, Hilsenhain.

 

Das Wasser des Zweckverbandes Gruppenwasserversorgung Eichelberg hat ca. 16°dH (Deutsche Härtegrade).


Bei anhaltend regenarmer Witterung wie in Sommer 2015 kann die Schüttung der gemeindeeigenen Quellen zurückgehen. Da Gemeinde Heiligkreuzsteinach mit seiner Wasserversorgung an die Gruppenwasserversorgung Eichelberg angeschlossen ist, wird die Wasserversorgung  für den Verbraucher durch Zumischen von Trinkwasser des Verbandes sichergestellt.

Je nach Wasserverbrauch liegt dann die Zuführung durch Wasser vom Zweck-verband Eichelberg zwischen 20 % und 40 %.

Auch das Mischwasser liegt somit im Härtebereich 1 und ist als weich zu bezeichnen.

 

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