FFH-Gebiete und Biotope:
Bei der Bestandsaufnahme (Kartierung) werden zunächst alle vorkommenden Tier- und Pflanzenarten erfasst. Sofern diese Flächen gefährdete Arten aufweisen, können diese Gebiete unter Schutz gestellt werden Für den erfolgreichen Fortbestand dieser Lebensräume ist es wichtig, dass sie untereinander vernetzt sind. Dazu erhalten sie in der Regel den europaweit definierten Schutzstatus FFH-Gebiet (Fauna-Flora-Habitat). Bei der Deklarierung wird darauf Wert gelegt, dass diese Flächen möglichst direkt benachbart sind. Dieser FFH-Schutzstatus bezieht sich aber nicht auf alle vorkommenden Tier- und Pflanzenarten in dieser Fläche, sondern nur auf eine explizite, fest definierte Einzelart bzw. Gruppe. Daraus kann umgekehrt abgeleitet werden, dass menschliche Eingriffe zulässig sind, sofern die Schutzziele auf dieser Fläche nicht gefährdet werden.
Auf unserer Gemarkung findet man diese FFH-Gebiete (siehe Karte) fast flächendeckend in den Talauen von Steinach und Eiterbach (siehe Karte).
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