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Die Natur um Heiligkreuzsteinach…

Heiligkreuzsteinach liegt im Geo-Naturpark Odenwald in einem Landschaftsschutzgebiet.

Das Ungewöhnliche unseres Lebensraumes hier im Odenwald ist die unglaubliche Vielfalt an Pflanzen und wildlebenden Tieren in einem landschaftlich reizvollen Mittelgebirge. Dieses attraktive Angebot ist in der Vergangenheit mit großem Aufwand von den Naturschutzbehörden untersucht und kartiert worden. Die Qualität dieser natürlichen Vorkommen hat sich als so bedeutend herausgestellt, dass auf unserer Gemarkung, neben den wertvollen Streuobstbeständen, große Flächen unter Schutz gestellt wurden: Flächenhafte und einfache Naturschutzdenkmale, FFH-Gebiete einschließlich der Biotope und Bannwald.

 

Geo-Naturpark Odenwald:

Dieses von der UNESCO vergebene Prädikat soll die besondere Qualität dieser Landschaft hinsichtlich der geologischen Eigenschaften herausstellen. Diese Kennzeichnung besitzt keine rechtlichen Schutzbestimmungen und dient mehr einer touristischen Nutzung bzw. Werbung.

 

Landschaftsschutzgebiet:

Fast die gesamte Fläche des Odenwalds, mit Ausnahme der Ortschaften, im Rhein-Neckar-Kreis liegt in einem Landschaftsschutzgebiet (LSG). Dieser Status wird nach Vorgaben aus dem Bundesnaturschutzgesetz vergeben und soll die natürliche Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft schützen. Eingriffe, die die Landschaft in ihrem Charakter verändern könnten, müssen vorher genehmigt werden. Beispielsweise dürfen normalerweise keine neuen Gewerbegebiete oder Wohnflächen in einem Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen werden.

 

Flächenhafte und einfache Naturschutzdenkmale:

Flächenhaften Naturdenkmalen (FND) genießen den strengsten Schutz. Alle Handlungen, die zu einer „Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebietes oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können, sind nach Maßgabe näherer Bestimmungen verboten“ (Bundesnaturschutzgesetz).

Auf der Gemarkung Heiligkreuzsteinach sind 5 Flächenhafte Naturdenkmale ausgewiesen (siehe Karte):

 

  1.  Das FND „Dörrwiesen“ liegt links und rechts der L535 Richtung Abtsteinach. Es zeichnet sich durch seine feuchten bis nassen Standortverhältnisse aus. Sickerwasser der Berghänge sucht sich seinen Weg zur Steinach. Im Frühjahr blühen hier große Vorkommen des Knabenkrauts (Orchideen).
  2. Das FND „Grüne Wiesen“ erstreckt sich ebenfalls an der L535 nach dem Abzweig nach Hilsenhain bis zur Landesgrenze. Die Standortbedingungen sind dort sehr ähnlich dem FND „Dörrwiesen“.
  3. Das FND „Bergkuppe Galgenbusch“ liegt nördlich des Ortsteils Galgenbusch zwischen Bärsbach und Hilsenhain. Es soll die charakteristische Formation aus Bergkuppe, Laubmischwäldern, Felsblöcken und Blockfeldern bewahren.
  4. Das FND „Bergkuppe Hohenstein“ liegt etwas versteckt nordöstlich von Lampenhain. Der Schutzzweck deckt sich mit dem benachbarten FND „Bergkuppe Galgenbusch“.
  5. Das FND „Feuchtgebiet Untere Keilheck“ am westlichen Ortsausgang von Lampenhain gehört wieder zu den feuchten Habitaten mit seiner schützenswerten Vegetation. Auffallend ist hier beispielsweise das Vorkommen von Wollgras.
  6. Am Abzweig von der L535 Richtung Lampenhain befindet sich auf der rechten Seite ein gekennzeichnetes Waldgebiet von ca. 50 ha Größe (Nr. 6, siehe Karte), dem die Schutzkategorie Bannwald zugeordnet wurde (seit 2000).

 

Mit einfachen Naturdenkmalen (END) werden einzelne Objekte unter Schutz gestellt, z.B. in der Ringstraße zwei wertvolle, alte Stieleichen. Sie tragen das Kennzeichen Naturdenkmal.

 

Daten von OpenStreetMap - Veröffentlicht unter ODbL hhh

Bannwald:

Am Abzweig von der L535 Richtung Lampenhain befindet sich auf der rechten Seite ein gekennzeichnetes Waldgebiet von ca. 50 ha Größe (Nr. 6, siehe Karte)

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FFH-Gebiete und Biotope:

Bei der Bestandsaufnahme (Kartierung) werden zunächst alle vorkommenden Tier- und Pflanzenarten erfasst. Sofern diese Flächen gefährdete Arten aufweisen, können diese Gebiete unter Schutz gestellt werden Für den erfolgreichen Fortbestand dieser Lebensräume ist es wichtig, dass sie untereinander vernetzt sind. weiter . . .

Streuobstwiesen:

Obwohl der Lebensraum „Streuobstwiese“ eine herausragende Bedeutung für viele Tier- und Pflanzenarten darstellt, wird er rechtlich nicht ausdrücklich geschützt.

weiter . . .

 

http://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/pages/map/default/index.xhtml

Anmerkung: Die Eintragung der Flächenhaften Naturschutzgebiete und Naturdenkmale unserer Gemarkung sind auf den Karten der LUBW noch nicht erfolgt, soll aber demnächst nachgeholt werden. Die vorhandenen Dialoge erlauben aber eine ausführliche Abfrage der Eigenarten der erfassten Biotope.

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