Gemeinde Heiligkreuzsteinach

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Silberne Bergstraße 3
69253 Heiligkreuzsteinach

 

 

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Tel.: +49 6220 9220-0

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Unsere Öffnungszeiten

 

montags:

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mittwochs:

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freitags:

08.00 - 12.00 Uhr

 

Hinweis:

Während der Sprechstunden ist die Anwesenheit der Bürgermeisterin wegen evtl. Termine außer Haus nicht gewährleistet. Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin.

 

oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Erkärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter der Domain https://www.heiligkreuzsteinach.de veröffentlichten Website der Gemeinde Heiligkreuzsteinach.

 

Die Gemeinde Heiligkreuzsteinach ist bemüht, ihre Website in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes des Landes Baden-Württemberg (L-BGG BW), das auf der Richtlinie (EU) 2016/2102 basiert, barrierefrei zugänglich zu machen.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der barrierefreien Informationstechnik

 

Diese Website ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

 

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • PDFs/Informationsblätter zum Download:

Einige PDF-Dateien/Informationsblätter sind teilweise noch nicht in dem Maße barrierefrei wie die restlichen Inhalte der Website. Wir arbeiten daran, die bestehenden Barrieren abzubauen;

  • Download-Dateien in proprietären Formaten: Zum Teil werden Downloads in proprietären Formaten (Word, Excel) angeboten, die ein anderes technisches Verfahren nicht rechtfertigen.

 

Die vorgenannten Inhalte sind aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 nicht barrierefrei zugänglich gestaltet.

 

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

 

Die Erklärung wrude am 20.12.2022 erstell und zuletzt am 20.12.2022 überprüft und aktualisiert.

 

Ansprechpartner bei Anmerkungen udn Fragen zur digitalen Barrierefreiheit

 

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprehcne Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an.

 

Ansprechperson Barrierefreiheit der Gemeinde Heiligkreuzsteinach

 

Christine Krämer
Tel.: 06220 9220-10
E-Mail schreiben

 

Link zum Kontaktformular

 

Durchsetzungsverfahren

 

Um zu gewährleisten, dass diese Website den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an die Gemeinde Heiligkreuzsteinach wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

 

Falls die Gemeinde Heiligkreuzsteinach nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte/den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

 

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

 

Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer

Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:

Else-Josenhans-Straße 6

70173 Stuttgart

Telefon: 0711 279 3360

E-Mail: Poststelle(@)bfbmb.bwl.de

 

Website:

https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/landes-behindertenbeauftragte/

https://www.behindertenbeauftragter.de

 

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

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