Gemeinde Heiligkreuzsteinach

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Während der Sprechstunden ist die Anwesenheit der Bürgermeisterin wegen evtl. Termine außer Haus nicht gewährleistet. Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin.

 

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Aktuelles

Amtliche Bekanntmachungen

Wahl der Schöffen und Jugendschöffen

 

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden Frauen und Männer, die an den Amtsgerichten und den Landgerichten als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Die Gemeindevertretung und der Jugendhilfeausschuss des Landkreises schlagen doppelt so viele Kandidaten und Kandidatinnen vor, wie an Schöffen bzw. Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen. Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden. Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff durch das Urteil in das Leben anderer Menschen. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte aufgrund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat. Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben. In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.

 

Interessenten bewerben sich für das Amt eines Jugendschöffen in Jugendstrafverfahren

bis zum 31. März 2023 und für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) bis zum 05. Mai 2023

bei der Gemeindeverwaltung, Frau Knopf, Tel.: 06220/922016 oder per

E-Mail: silke.knopf@heiligkreuzsteinach.de.

Ein Formular kann von der Internetseite der Gemeinde www.heiligkreuzsteinach.de oder www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden.

 

Ihre Gemeindeverwaltung

Bewerbung Schöffe
Bewerbung Schöffe in allgemeinen Strafsa[...]
PDF-Dokument [131.9 KB]
Bewerbung Jugendschöffe
Formular zur Aufnahme in die Vorschlagsl[...]
PDF-Dokument [111.2 KB]

Informationen zu den Dienstzeiten der Verwaltung

Das Rathaus ist zu den regulären Öffnungszeiten für persönliche Vorsprachen geöffnet.

Eine vorherige Terminabsprache ist nicht mehr notwendig.

 

Die Eingangstür bleibt allerdings geschlossen. Damit wir einen besseren Überblick über die Besucherzahl im Haus haben, bitten wir Sie zu läuten.

 

Es kann eventuell zu kurzen Wartezeiten vor der Eingangstür kommen.

 

Daneben bitten wir Sie eine medizinische Maske oder FFP2-Maske zu tragen.

 

Die Gemeindeverwaltung

Heilig APP Installationsanleitung
HeiligAPP 1.jpg
JPG-Datei [391.4 KB]

 

Derzeit ist die HeiligAPP außer Betrieb!

Informationen zur Grundsteuerreform
Grundsteuerreform Info lang Homepage.pdf
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Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen

Wir bitten, die nachfolgenden Informationen gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen zu beachten. Die Datenschutzgrundverordnung tritt ab 25.05.2018 in Kraft.

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