Die Plakatierungen im Gemeindegebiet Heiligkreuzsteinach sind bei der Verwaltung schriftlich zu beantragen
Der Antrag kann für maximal 9 Standorte - mit je 1 Plakat pro Standort - und einen Zeitraum von 3 Wochen erfolgen, die Maximalgröße für die Plakate beträgt A1 (594x841 mm).
Für Wahlen besteht 6 Wochen vor dem Wahltag die Möglichkeit zu plakatieren, die Maximalgröße für die Werbeträger beträgt auch hier A1 - des Weiteren sind hier zusätzliche Standorte ausgewiesen.
Der Antrag kann mit dem beigefügten Formular oder formlos - gerne auch per Mail an post@heiligkreuzsteinach.de erfolgen.
Die Anfrage erbitten wir eine Woche vor dem beabsichtigten Plakatierzeitraum.
Mit der Erlaubnis werden die Standorte mitgeteilt sowie die Genehmigungsaufkleber überlassen.
Die Gemeindeverwaltung
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