Der Pflegestützpunkt Rhein-Neckar-Kreis bietet ab dem 06. August monatliche Sprechstunden in Heiligkreuzsteinach an.
Frau Christine Weber bietet Beratungstermine an
Um vorherige Terminvereinbarung unter Telefon 06221/ 522-2738
oder per E-Mail: c.weber@rhein-neckar-kreis.de wird gebeten.
Es kann schneller kommen, als man denkt. Schlaganfall, Unfall, schwere Erkrankung, fortschreitender Unterstützungsbedarf und vieles mehr können den Lebensalltag – unabhängig vom Lebensalter – erheblich verändern.
Als zentrale Anlaufstelle für alle Fragen rund um das Thema Pflege hat der Rhein-Neckar-Kreis einen Pflegestützpunkt eingerichtet, der die gesetzliche Aufgabe der Pflegeberatung wahrnimmt. Fachkundige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten unter Wahrung des Datenschutzes unabhängig, kostenfrei und umfassend.
Bei Bedarf werden die notwendigen Hilfen organisiert und umfangreiche Hilfenetzwerke koordiniert.
Eine Beratung kann auch bereits vor einem Pflege- oder Betreuungsbedarf, z.B. bei beginnender Demenz, oder bei Fragen zu hauswirtschaftlicher Versorgung und anderen Hilfen in Anspruch genommen werden.
Träger des Pflegestützpunktes sind der Landkreis und die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen.
Um eine wohnortnahe Unterstützung zu bieten, hat der Rhein-Neckar-Kreis Beratungsstellen an den Standorten Neckargemünd, Sinsheim, Wiesloch, Hockenheim und Weinheim eingerichtet.
Zusätzlich bietet der Pflegestützpunkt Sprechstunden in den kreisangehörigen Kommunen an.
Für Heiligkreuzsteinach ist die Beratungsstelle in Neckargemünd zuständig.
Auch außerhalb der Sprechzeiten im Rathaus Heiligkreuzsteinach ist der Pflegestützpunkt in Neckargemünd für die Bürgerinnen und Bürger aus Heiligkreuzsteinach erreichbar.
Kontakt:
Pflegestützpunkt Rhein-Neckar-Kreis
Beratungsstelle Neckargemünd, Bahnhofstr. 54, 69151 Neckargemünd
Frau Christine Weber
Tel.: 06221/ 522 2738
E-Mail: c.weber@rhein-neckar-kreis.de
Die Beratung kann telefonisch, persönlich oder im Rahmen eines Hausbesuches erfolgen. Für persönliche Termine ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.
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