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Plakatierung

Die Plakatierungen im Gemeindegebiet Heiligkreuzsteinach sind bei der Verwaltung schriftlich zu beantragen

 

Der Antrag kann für maximal 9 Standorte - mit je 1 Plakat pro Standort - und einen Zeitraum von 3 Wochen erfolgen, die Maximalgröße für die Plakate beträgt A1 (594x841 mm).

 

Für Wahlen besteht 6 Wochen vor dem Wahltag die Möglichkeit zu plakatieren, die Maximalgröße für die Werbeträger beträgt auch hier A1 - des Weiteren sind hier zusätzliche Standorte ausgewiesen.

 

Der Antrag kann mit dem beigefügten Formular oder formlos - gerne auch per Mail an erfolgen.

 

Die Anfrage erbitten wir eine Woche vor dem beabsichtigten Plakatierzeitraum.

 

Mit der Erlaubnis werden die Standorte mitgeteilt sowie die Genehmigungsaufkleber überlassen.

 

Die Gemeindeverwaltung

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