Mitgliederversammlung Förderverein
Am Samstag, den 05. Januar 2019 fand die alljährliche Mitgliederversammlung des Fördervereins um 18:30 Uhr im Gasthaus "Goldner Hirsch" statt.
Anbei der Bericht zur Mitgliederversammlung.
1. Eröffnung durch den 1. Vorsitzenden
Der 1. Vorsitzende Max Rehberger eröffnete die Versammlung, begrüßte die Anwesenden und sprach allen ein frohes neues Jahr samt Glückwünschen aus. Er stellte fest, dass die Versammlung ordnungsgemäß einberufen wurde. Danach verlas er die Tagesordnung.
2. Gedenkminute für unsere Verstorbenen
Im Kalenderjahr 2018 ist kein Mitglied des Fördervereins Sängerbund 1860 Heiligkreuzsteinach e.V. verstorben.
3. Bericht des Schriftführers
Der Schriftführer Christian Busch verlas das Protokoll der Mitgliederversammlung 2018 und den Tätigkeitsbericht für 2018.
4. Bericht der Rechner
Die Rechnerin Heike Steiert legte den Kassenbestand zum 31.12.2018 vor. Zudem erläuterte sie die Hintergründe des Haushaltsjahres 2018 und die daraus resultierenden Veränderungen des Kassenbestandes gegenüber dem Vorjahr.
5. Bericht der Kassenprüfer
Die Kassenprüfer Peter Beckenbach und Frank Schork berichteten von einer korrekten Kassenführung und Rechnungslegung für das Geschäftsjahr 2018 und dankten dementsprechend für die sorgfältige Buchführung.
6. Bericht des 1. Vorsitzenden
Der 1. Vorsitzende Max Rehberger ließ das Jahr 2018 Revue passieren und legte kurz dar, welche Ereignisse in 2018 vorkamen und welche Förderungen der Förderverein dem Sängerbund hat zukommen lassen. In 2018 wurde kein Talfest ausgerichtet, da im Frühsommer das große Dorffest „Kreizstonisch feiert … 5 Jubiläen – 1 Fest“ stattfand und auch die Vereinsmitglieder sich hier mit einem Arbeitseinsatz eingebrachten. Für das Jahr 2019 sei ebenfalls kein Talfest geplant, denn das Wildschweingrillen wird wieder stattfinden. Der Weihnachtsmarkt 2018 war aufgrund verschiedener Umstände und Änderungen sehr erfreulich. Zum Schluss dankte der 1. Vorsitzende Max Rehberger allen Vorstandsmitgliedern für die harmonische Zusammenarbeit und dem entgegengebrachten Vertrauen der Mitglieder in seinem ersten Jahr als 1. Vorsitzenden.
7. Entlastung der Vorstandschaft
Die Entlastung der Vorstandschaft wurde durch Markus Sonnberger beantragt, welcher der Vorstandschaft und dem Förderverein für deren Arbeit dankte. Per Handzeichen wurde die Entlastung durch die Mitgliederversammlung einstimmig gewährt.
8. Antrag auf Satzungsänderung
Der 1. Vorsitzende Max Rehberger las die geplante Erweiterung der Satzung aufgrund der am 25. Mai 2018 in Kraft getretenen europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSG-VO) im Wortlaut vor. Der Empfehlung des Vorstandes folgend, nahm die Mitgliederversammlung die Erweiterung einstimmig an.
9. Anträge aus der Mitgliederschaft
Aus der Mitgliederschaft sind keine Anträge eingegangen.
10. Verschiedenes
Weitere Anmerkungen aus der Mitgliederschaft gab es keine.
11. Beendigung der Versammlung
Der 1. Vorsitzende Max Rehberger bedankte sich für die Unterstützung und das ihm entgegengebrachte Vertrauen. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorlagen, beendete dieser die Versammlung.
Satzungsergänzung um Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung:
Die Satzung des Fördervereins Sängerbund 1860 wird um den nachfolgenden Passus als letzter Paragraf § 16 ergänzt.
§ 16 (neu) Datenschutzbestimmungen
1. (Datenerhebung, Verarbeitung und Verwendung)
Der Verein speichert mit Einwilligung seiner Mitglieder deren personenbezogene Daten, verarbeitet diese auch auf elektronischem Wege und nutzt sie zur Erfüllung der Aufgaben des Vereins.
Folgende Daten werden – ausschließlich – gespeichert, verarbeitet und verwendet:
Name, Vorname, Anschrift
Geburtsdatum und Geschlecht
Heiratsdatum (sofern mitgeteilt)
Kommunikationsdaten (z.B. Telefon, Mobilfunkverbindung, E-Mail-Adresse)
Zeitpunkt des Eintritts in den Verein
Aktivität und Funktion im Verein
Ehrungen
Für das Beitragswesen werden des Weiteren die Beitragshöhe und die Bankverbindung des Mitgliedes gespeichert. Weitere Daten werden nicht oder nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Betroffenen erhoben.
Mit der rechtsgültigen Unterschrift auf dem Mitgliedsantrag (Beitrittserklärung) stimmt das Mitglied der Speicherung, Verarbeitung und Verwendung der darin handschriftlich angegebenen Daten zu.
2. (Datenschutz)
Alle personenbezogenen Daten und Bankdaten (gemäß Abs. 1) werden durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen von Kenntnis und Zugriff Dritter geschützt.
3. (Weitergabe an Dritte)
Aus Gründen der Bestandsverwaltung, der Beitragserhebung sowie für Ehrungen können persönlichen Daten im Umfang des Erforderlichen an Dachverbände, Behörden (z.B. Vereinsregister) und Bankinstitute weitergeleitet werden. Soweit gesetzlich vorgeschrieben, werden die Daten von Vereinsmitgliedern bis zum Ablauf der steuerrechtlichen oder buchhaltungstechnischen Aufbewahrungsfristen aufbewahrt und nach Ablauf der Frist gelöscht. Im Übrigen werden die Daten verstorbener Mitglieder archiviert.
Unberührt bleibt die Verwendung des Namens, der Funktion, des Eintrittsdatums und Ehrungsstatus im Rahmen von Text-, Bild- und Tondokumenten, die für die Öffentlichkeitsarbeit und Außendarstellung des Vereines (z.B. Presse, Homepage) und im Innenverhältnis (z.B. Protokolle) im Rahmen satzungsgemäßer Aktivitäten angefertigt werden.
4. (Informationspflicht)
Der Verein informiert seine Mitglieder und die Öffentlichkeit über den Schutz der personenbezogenen Daten des Vereins.
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