Herbstblick mit blauem Himmel auf Heiligkreuzsteinach, im Tal NebelBlick auf den OrtskernBlick auf ein Fachwerkhaus und die Bäckerei LegronRathausBlick auf den Eingang zum ehemaligen evangelischen Friedhof
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Stadtjäger

In Baden-Württemberg können seit dem Jahr 2022 sogenannte „Stadtjäger“ eingesetzt werden. Sie helfen bei Problemen mit Wildtieren wie Waschbären, Mardern usw. wenn diese in den Siedlungsgebieten von Städten und Dörfern auftauchen.

Christian Krug ist seit dem 05.12.2025 offiziell eingesetzter Stadtjäger in Heiligkreuzsteinach. Er steht ab sofort allen Bürgerinnen und Bürgern bei Fragen rund um Wildtiere im befriedeten Gemeindegebiet zur Verfügung. Vornehmliche Aufgabe der Stadtjäger ist es, in Fragen des Wildtiermanagements in Wohnbereichen zu beraten und bei Problemen zu unterstützen. Die Jagd darf nur ausgeübt werden, wenn präventive Maßnahmen, wie z.B. die Vergrämung der Tiere mit Gerüchen, keinen Erfolg versprechen oder eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung besteht. Auch bei verletzten und kranken Wildtieren, oder wenn Tierseuchen abgewehrt werden müssen, sollen die Stadtjäger schnell und unkompliziert tätig werden. Der Einsatz der Schusswaffe ist dabei die absolute Ausnahme, in der Regel wird mit Lebendfallen gearbeitet, welche die Tiere unverletzt fangen. Die Befugnisse beschränken sich dabei auf die bewohnten Bereiche der Gemeinde, auf denen die reguläre Jagd durch die Revierpächter nicht ohne Sondererlaubnis ausgeübt werden darf, den sogenannten „jagdlich befriedeten Bezirk“. Alle sonstigen Bereiche außerhalb des Ortes werden weiterhin von den bekannten Jagdrevierpächter betreut und bejagt. Wichtig zu wissen ist auch, dass Stadtjäger nur im Zusammenhang mit bejagbaren Wildtieren im Sinne des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG) tätig werden. Andere Tierarten – etwa Siebenschläfer, Ratten, Schlangen oder auch Haustiere wie Hund und Katze sowie Nutztiere – fallen nicht unter das Jagdrecht.

Wer die Hilfe eines Stadtjägers benötigt, setzt sich mit diesen direkt in Verbindung. Die Kosten für den Einsatz trägt der jeweilige Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen den Beteiligten und nicht über die Gemeinde. 

 

Der Stadtjäger Christian Krug ist erreichbar unter:

e-mail:  sowie Tel. 0157/51664711

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Heiligkreuzsteinach
Di, 09. Dezember 2025

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