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Windkraft

Sehr geehrter Herr Staatssekretär Baumann,

Sehr geehrte Damen und Herren, 

der Verband Region Rhein-Neckar beschäftigt sich bekanntermaßen seit einiger Zeit mit der Ausweisung von Vorranggebieten für Windkraft. Nachdem ForstBW eine landeseigene Fläche von rd. 600 ha am Lammerskopf, offensichtlich ohne vorherige Abstimmung mit der Höheren Naturschutzbehörde, zur Errichtung von Windkraftanlagen ausgeschrieben hat, wurde diese Fläche in die 1. Offenlage zur Fortschreibung des Teilregionalplans Windenergie aufgenommen. Die Eignung sollte durch ein FFH-Verträglichkeitsgutachten erbracht werden. 

Die angedachte Errichtung von Windenergieanlagen in diesem Gebiet ist sehr umstritten und wird sowohl von den Naturschutzverbänden BUND und NABU als auch von den 4 Mitgliedsgemeinden des GVV Schönau, Heddesbach, Heiligkreuzsteinach, Wilhelmsfeld und Stadt Schönau mit zahlreichen, fachlich begründeten Argumenten, abgelehnt.

Inzwischen wurde ein Konsortium von ForstBW beauftragt und ein Gutachten erstellt.

Da Sie alle in dieser Angelegenheit bestens informiert sein dürften, erspare ich mir die weiteren Einzelheiten dazu.

Auch wenn das vom Konsortium beauftrage FFH-Verträglichkeitsgutachen eine Verträglichkeit bestätigt, zeigen sich doch zahlreiche Schwachstellen, fragwürdige Auslegungen und Aussagen, die von der in Fachkreisen anerkannten und geschätzten Frau Dr. Hurst von FrInaT anlässlich einer Prüfung des Gutachtens aufgezeigt wurden. Zu den Einzelheiten verweisen wir auf die Ihnen sicherlich vorliegende Stellungnahme von Frau Dr. Hurst.

Zu den mittlerweile vorgelegten ergänzenden Informationen des Gutachters wurde uns bislang leider keine Erlaubnis erteilt, diese erneut prüfen zu lassen. 

Unabhängig davon wird sich ohnehin erst in einigen Jahren zeigen, ob die Eingriffe tatsächlich FFH-verträglich waren. Dann könnte es aber zu spät sein.

Die beiden Landesverbänden von BUND und NABU haben deshalb in einer Presseerklärung nochmals fachlich fundiert begründet, klar zum Ausdruck gebracht, dass sie sich gegen Windkraftanlagen im Gebiet Lammerskopf aussprechen. Beide Naturschutzverbände stehen ganz sicher nicht im Verdacht gegen Windkraft zu sein, auch nicht generell gegen Windkraftanlagen im Wald. 

Es handelt sich also nicht um ein paar unentwegte, unverbesserliche Aktivisten vor Ort, die einfach nur gegen Windkraft sind. 

Mit dieser Mail möchten wir den Vorschlag der beiden Naturschutzverbände aufgreifen, wonach sich das Gebiet Lammerskopf hervorragend für ein Artenhilfsprogramm eignen würde. 

Im Bundesnaturschutzgesetz besteht gem. § 45 d eine Verpflichtung zur Aufstellung eines nationalen Artenhilfsprogramms (nAHP). Beauftragt wird damit das Bundesamt für Naturschutz.

Mit dem nAHP sollen Vorhaben gefördert werden, die dem dauerhaften Schutz von Arten und ihren Lebensräumen sowie der Verbesserung ihres Erhaltungszustandes dienen. Der Schwerpunkt des Förderprogramms liegt dabei auf dem Schutz von Arten, die durch den Ausbau der erneuerbaren Energien betroffen sind.

Dasselbe Ziel wird auch durch die geplanten Artenhilfsprogramme innerhalb der Artenschutzoffensive (ASO) des Landes Baden-Württemberg verfolgt. Hier könnte sich ein Artenhilfsprogramm am Lammerskopf sinnvoll einbinden lassen. Insbesondere könnten durch die Förderung von Quellpopulationen FFH-relevanter Fledermausarten die unvermeidlichen Beeinträchtigungen dieser Arten und ihrer Lebensgemeinschaften in anderen Waldgebieten des südlichen Odenwaldes zwischen der Bergstraße und dem Bauland einen wirksamen Ausgleich erfahren. Unterstützt wird dieser konzeptionelle Ansatz auch durch die Wiederherstellungsverordnung der EU (Nature Restauration Law), zu der wesentliche Beiträge nicht nur von Seiten des Naturschutzes, sondern von allen beteiligten Stakeholdern, in diesem Fall der Forstwirtschaft, gefordert sind.

Sobald der Regionalplan beschlossen ist, kann man davon ausgehen, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien zügig vorangehen wird und zahlreiche Windräder errichtet werden. In diesem Zusammenhang werden auch umfangreiche Ausgleichsmaßnahmen notwendig, die dann durch weitere gezielte Maßnahmen im Bereich Lammerskopf umgesetzt werden könnten. Das Gelände gehört bereits dem Land, es müssten also auch keine teuren Flächenkäufe für den Naturschutz getätigt werden, wie das ja vereinzelt der Fall ist.

So könnte aus einem hoch geschützten Gebiet, ein Vorzeigeprojekt für den Natur- und Artenschutz entstehen. Statt das Gebiet mit der Errichtung von Windkraftanlagen völlig zu zerschneiden und damit zu zerstören, wird es durch ein Artenhilfsprogramm nachhaltig geschützt.

 Der GVV Schönau, sowie seine Mitgliedsgemeinden Heddesbach, Heiligkreuzsteinach, Wilhelmsfeld und die Stadt Schönau, würden dieses Artenhilfsprogramm sehr gerne begleiten und unterstützen.

Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie um Ihre Unterstützung bei unseren Bemühungen, dass dieses schutzwürdige Gebiet nicht als Vorranggebiet im Regionalplan ausgewiesen wird. 

In der Hoffnung auf Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung verbleibe ich auch im Namen von Bürgermeisterin Sieglinde Pfahl aus Heiligkreuzsteinach, sowie den Bürgermeistern Dr. Tobias Dangel, Gemeinde Wilhelmsfeld, Matthias Frick, Stadt Schönau und Volker Reibold, Gemeinde Heddesbach 

mit freundlichen Grüßen

Werner Fischer für den GVV Schönau und seine Mitgliedskommunen

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Veröffentlichung

Di, 17. Juni 2025

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