Information zum Versand der Grundsteuerjahresbescheide
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
im Zuge der Grundsteuerreform werden Ihnen im Januar die Grundsteuerjahresbescheide zugehen. Hierzu könnten Ihrerseits Fragen und Anliegen entstehen.
Da wir mit vielen Fragen allgemeiner Art rechnen und die personelle Kapazität des Steueramts des GVV begrenzt ist, stellen wir Ihnen nachfolgend eine FAQ-Liste zur Verfügung. Möglicherweise lässt sich somit Ihr Anliegen bereits im Vorfeld klären.
Wie Sie feststellen werden, liegt die Zuständigkeit für die allermeisten Anliegen beim Finanzamt Heidelberg oder beim Gutachterausschuss der Gemeinde (GAA-NRNK), da der GVV Schönau, der Ihren Grundsteuerbescheid erstellt hat, an die Messbescheide des Finanzamts gebunden ist.
Bitte haben Sie Verständnis, wenn Ihr Anruf nicht umgehend entgegengenommen oder beantwortet werden kann. Gerne dürfen Sie Ihr Anliegen auch per Mail unter , an das Steueramt des GVV richten. Bitte vergessen Sie nicht, dabei die betroffene Gemeinde, Ihr Buchungszeichen und Ihre Telefon-Nummer anzugeben.
Sollten Sie keinen Grundsteuerjahresbescheid erhalten, wurde der Vorgang möglicherweise beim Finanzamt noch nicht bearbeitet. In diesen Fällen erfolgt nach Bearbeitung eine rückwirkende Veranlagung. Wir empfehlen Ihnen, den Sachstand beim Finanzamt zu erfragen.
Ihre Gemeindeverwaltung
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