Öffnungszeiten und Gebührensätze

des Kindergartens „Im Wiesengrund“

 

Öffnungszeiten 7.00 Uhr – 13.30 Uhr

 

        Für das erste Kind in der Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit über 3 Jahre

        bei einem jährlichen Brutto-Familieneinkommen

        bis     30.700 Euro        60,00 Euro

        von    30.701 Euro bis 38.400 Euro        78,00 Euro

        von    38.401 Euro bis 51.200 Euro        90,00 Euro

        über   51.200 Euro        108,00 Euro

 

        Für jedes Kind im Alter von 12 Monaten bis 3 Jahre in der Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit bei einem jährlichen Brutto-Familieneinkommen

        bis     30.700 Euro        96,00 Euro

        von    30.701 Euro bis 38.400 Euro        125,00 Euro

        von    38.401 Euro bis 51.200 Euro        144,00 Euro

        über   51.200 Euro        173,00 Euro

 

Öffnungszeiten 7.00 Uhr – 17.00 Uhr

 

        Für das erste Kind in der Ganztages-Gruppe über 3 Jahre bei einem jährlichen

        Brutto-Familieneinkommen

        bis     30.700 Euro        77,00 Euro

        von    30.701 Euro bis 38.400 Euro        100,00 Euro

        von    38.401 Euro bis 51.200 Euro        116,00 Euro

        über   51.200 Euro        139,00 Euro

 

        Für jedes Kind im Alter von 12 Monaten bis 3 Jahre in der Ganztages-Gruppe bei einem jährlichen Brutto-Familieneinkommen

        bis     30.700 Euro        123,00 Euro

        von    30.701 Euro bis 38.400 Euro        161,00 Euro

        von    38.401 Euro bis 51.200 Euro        185,00 Euro

        über   51.200 Euro        222,00 Euro

 

        Für das 2. Kind und jedes weitere Kind je Familie, das gleichzeitig mit dem

        1. Kind den Kindergarten besucht, die jeweilige hälftige monatliche Gebühr.

Diese Regelung gilt nicht für die Gruppe der unter 3-jährigen Kinder.

 

Berechnung des Familieneinkommens

 

  1. 1.Zum Familieneinkommen zählen alle der Familie im Jahr vor der Antragstellung zukommenden positiven Einkünfte. Einkünfte sind bei Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbständer Arbeit der Gewinn. Das Kindergeld wird nicht zum Einkommen hinzugerechnet. 

  2. 2.Das nach Nr. 1 ermittelte Einkommen wird bei Selbständigen und Beamten pauschal um 10 % erhöht. 

  3. 3.Die Einkommensverhältnisse sind innerhalb eines Monats nach Aufnahme des Kindes glaubhaft darzulegen. Bei verspäteter Vorlage kommt für die zurückliegende Zeit der Höchstbetrag zur Anwendung. 

Sofern keine Einkommensangaben gemacht werden, ist grundsätzlich der Höchstbetrag zu zahlen.

 

Kindergarten „Im Wiesengrund“

Rathausstraße 13, 69253 Heiligkreuzsteinach

Kindergartenleiterin Frau Annerose Naber

Telefon 06220 - 521 48 130